Recht so!

 

In dieser Rubrik “Recht so …” finden Sie hier eine Sammlung aus Urteilen bzw. deren Zusammenfassungen, die laufend ausgebaut wird. Am Seitenende führen Sie Links zu einigen Portalen, die Ihnen zusätzlich arbeitsrechtliches Wissen und Ansprechpartner vermitteln – schauen Sie herein…

In allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts erreichen Sie unsere Arbeitsrechtlerin RA Sigrid Betzen unter Tel.: 0211 – 54 26 81 0, oder per Mail an: betzen@dbv-gewerkschaft.de

Über unseren DBV-Rechtsschutz finden Sie hier alle Infos, in welchen Rechtsfeldern und in welcher Weise wir Sie in Streitfällen beraten und vor Gericht vertreten – inklusive unserer Rechtsschutz-Richtlinie…

Entscheidungen im Arbeitsrecht

Ausbildungsverhältnis

Arbeitsvertrag

 

Gratifikationen

 

Arbeitnehmerschutz

 

Betriebsübergang

 

Kündigungsrecht

 

Sozialplan / Sozialauswahl

 

Betriebliche Altersversorgung

 

Betriebsratstätigkeit

 

Sozialversicherungsrecht

 

Sonstiges Recht / Berufsfragen für Finanzdienstleister

Der DBV gewährt keine Rechtsberatung und keinen Rechtsschutz außerhalb des Arbeits- und des Sozialrechts. Die unter dieser Rubrik aufgeführten Artikel und Urteile dienen lediglich der Information unserer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als mündige Bürger in Rechtsbereichen, die sie täglich betreffen können.

 

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Neues Info-Portal zu allen Aspekten des Arbeitsrechts mit deutschlandweitem, kostenlosem Verzeichnis der Fachanwälte: www.arbeitsvertrag.org (vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.)

 

Vielfältige Tipps zu Urteilen und Fragen des Arbeitsrechts gibt es auch hier: www.juraforum.de , www.arbeitsrecht.de und www.anwalt.de

Ein weiteres Portal führt die neuesten Urteile auf: www.aus-portal.de
Hier finden Sie ebenfalls Wichtiges über Ihre Rechte im Betrieb: www.arbeitsrecht.org
Alle Ausgaben des Bundesgesetzblattes sind online frei verfügbar unter www.bgbl.de

Dort können alle Teile des Gesetzblattes seit Mai 1949 bis heute als PDF heruntergeladen werden.

Das Bundesgesetzblatt erscheint unregelmäßig immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen zu verkünden sind. Erst mit dem Erscheinen im BGBl. sind sie rechtswirksam. [mehr hier]

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